Kostenübernahme und mehr

Kosten

Auf dieser Seite finden Sie Informationen bzgl. der Kosten einer Psychotherapie in meiner Praxis für gesetzlich und privat Versicherte sowie Selbstzahler*innen.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Private Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie. Die Abrechnung  erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologen (GOP). Die Leistungen für Psychotherapie unterscheiden sich jedoch zwischen den privaten Krankenversicherungen sowie nach Ihrem individuellen Tarif. Bitte klären Sie daher vor Aufnahme der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie erstattet. Bitten Sie um die Zusendung entsprechender Unterlagen für die Beantragung. Sind Sie beihilfeberechtigt, benötigen Sie ebenfalls Antragsformulare, die Ihnen die Beihilfestelle auf Anfrage zusendet.

 

Selbstzahler*innen

Selbstverständlich können Sie die Kosten der Therapie auch als Selbstzahler*in tragen. Diese Möglichkeit könnte für Sie beispielsweise interessant sein, wenn eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse schwierig ist oder Sie den Wechsel in eine private Krankenversicherung, eine Verbeamtung oder den Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung planen.

 

In diesem Fall sind keine weiteren Formalitäten zu beachten und Sie können sofort mit der Therapie starten. Die erbrachten Leistungen werden dann privat in Rechnung gestellt. Auch hier erfolgt die Abrechnung nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychologen (GOP).

 

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG IM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN

Sind Sie gesetzlich versichert, so besteht die Möglichkeit, in meiner Privatpraxis eine Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (nach § 13,3 SGB V) wahrzunehmen. Die Abrechnung der Psychotherapie erfolgt auch hier nach der Gebührenordnung für Psychologen (GOP).
Bitte klären Sie vor Aufnahme einer Therapie, ob Ihre Krankenkasse einer Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens grundsätzlich zustimmen würde. Bei positiver Antwort erfragen Sie bitte die von Ihrer Kasse verlangten Schritte der Beantragung und erbitten gegebenenfalls um die Zusendung entsprechender Unterlagen. Selbstverständlich berate und  unterstütze ich Sie gern bei der Antragsstellung.


Ausführliche Informationen zum Kostenerstattungsverfahren erhalten Sie außerdem unter www.therapie.de.